Die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die gesetzlichen Änderungen, welche per 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind, haben Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen der Schweiz.
Unsere Mitarbeitenden sind uns wichtig und wir setzen uns für sie ein.
Die Überarbeitung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva.
Massnahmen gegen Absturz auf dem Dach
Diese Anpassungen betreffen auch Arbeiten auf dem Dach. Neu sind Arbeiten auf dem Dach bezüglich Absturzsicherung gleichgestellt mit allen anderen Arbeiten auf den Baustellen. Das bedeutet, dass ab einer Absturzhöhe von 2 Metern (früher 3 Meter) Massnahmen gegen Absturz getroffen werden müssen. Nur für Arbeiten von geringem Umfang (bis 2 Personenarbeitstage) sieht die Bauarbeitenverordnung auf dem Dach Ausnahmen vor.
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