Bauimpuls Magazin

Jetzt bauen und Steuervorteile sichern

Die Schweiz steht vor einem steuerlichen Wendepunkt: Der Eigenmietwert wird voraussichtlich ab 2028 für selbstgenutzte Liegenschaften und Zweitwohnungen abgeschafft. Was viele Eigentümerinnen und Eigentümer freuen mag, hat eine weniger erfreuliche Kehrseite: Mit dem Eigenmietwert fallen auch zahlreiche bisherige Steuerabzüge weg. Wer seine Immobilie instandhalten, energetisch sanieren oder modernisieren will, sollte jetzt aktiv werden und die verbleibende Übergangszeit clever nutzen.

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Was ändert sich?

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts fallen die Abzüge für Unterhaltskosten und Energiesparmassnahmen weg. Konkret bedeutet das für Sie:

  • Keine Abzüge für Liegenschaftsunterhaltskosten mehr (auf Bundes- und Kantonsebene). Dazu zählen zum Beispiel Ersatz von Küche, Bad, Fenster, Fassade usw.
  • Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen entfallen auf Bundesebene. Kantone können abweichende Regelungen treffen. Dazu gehören Investitionen wie Solaranlagen, Wärmedämmung, neue Heizsysteme oder energetische Sanierungen der Gebäudehülle.
  • Die Streichung betrifft sowohl selbstgenutzte Immobilien als auch Zweitwohnungen.

Während der Übergangszeit bis zur Inkraftsetzung der Reform (voraussichtlich 2028) werden die kantonalen Regelungen überarbeitet und an das neue Bundesrecht angepasst. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren bis zur Umstellung weiterhin von den bisherigen Regelungen der Kantone. Danach gelten die neuen bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften.

Gerade energetische Investitionen, die bislang grosszügig abziehbar waren, werden steuerlich nicht mehr belohnt. Die Zeit drängt also für alle, die ihr Eigenheim modernisieren und von den bekannten Steuervorteilen noch profitieren wollen.


Wie können Sie jetzt reagieren?

Wenn Sie Ihr Eigenheim aufwerten, umbauen oder energetisch fit machen wollen, ist jetzt die beste Zeit, um loszulegen:

  1. Sanierungen und Umbauten klug timen
    Planen Sie Ihre Projekte so, dass die Durchführung und vor allem die Zahlung der Investitionen noch vor 2028 erfolgen. Nur dann können Sie die Kosten weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  2. Energiesparmassnahmen jetzt in Angriff nehmen
    Wer über die Installation einer Photovoltaikanlage, den Einbau einer Wärmepumpe oder die Dämmung der Gebäudehülle nachdenkt, sollte nicht länger zögern – aktuell profitierten Sie nicht nur von Fördergeldern, sondern auch von der steuerlichen Entlastung.
  3. Abzüge optimal nutzen
    Bei grösseren Projekten lohnt sich oft auch eine Staffelung der Arbeiten auf mehrere Steuerjahre.


Wie gehen Sie die Planung am besten an?

Wer gut vorbereitet ist, kann die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen und vermeidet böse Überraschungen. Damit Sie von diesem steuerlichen «Zeitfenster» profitieren, empfiehlt sich eine sorgfältige Planung:

  • Vorlaufzeit einplanen: Architekten, Handwerker und Bauunternehmen sind derzeit stark nachgefragt. Je früher Sie planen, desto besser.
  • Rechtslage prüfen: Informieren Sie sich zu Abzugsmöglichkeiten in Ihrem Kanton.
  • Fördergelder sichern: Neben den Steuerabzügen gibt es auch kantonale oder nationale Förderprogramme, insbesondere für energetische Sanierungen.
  • Kompetenten Partner wählen: Setzen Sie auf erfahrene Baupartner, die Sie von der ersten Beratung über die Projektumsetzung bis zur Fertigstellung begleiten.
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Unser Fazit: Handeln lohnt sich

Die verbleibende Übergangszeit bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts bietet Ihnen eine einmalige Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Ob Unterhalt, Sanierung oder energetische Modernisierung – jetzt ist die Zeit zu planen und zu bauen.

Wir begleiten Sie mit Fachwissen und Erfahrung – von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihr Vorhaben.

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